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UVV-Prüfungen

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) stellen die für jedes Unternehmen verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

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Wir führen die Prüfungen gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften durch:

  • Krane und Hebezeuge: Prüfung zur Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen*, jährliche Prüfungen, Restlebensdauerbeurteilung von elektrisch betriebenen Hebezeugen
  • Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel: jährliche Prüfungen
  • Tore: jährliche Prüfungen
  • Leitern und Tritte: jährliche Prüfungen

* Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen gem. BGV D6 § 25, führt ein von der Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger durch.

Vorschriften der Berufsgenossenschaften

Die geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung (UVV) finden Sie nachstehend. Wir haben hier die wichtigen Paragraphen aufgeführt:

  • BGV D6 Krane: §25 Prüfung vor Inbetriebnahme, §26 Wiederkehrende Prüfung
  • BGV D8 Winden, Hub und Zuggeräte: §23 Prüfung
  • BGR 500 Lastaufnahmeeinrichtungen: §40 Regelmäßige Prüfungen, §41 Außerordentliche Prüfungen
  • BGR 232, VBG 14 Kraftbetriebene Tore: §23 Prüfung
  • BGV D36 Leitern und Tritte: §29 Regelmäßige Prüfungen, §30 Prüfung mechanischer Leitern
  • BGV D27 Flurförderfahrzeuge
  • BGG 921 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
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