Was können wir
für Sie tun?
Haben Sie Fragen oder wollen Sie eine Bestellung aufgeben? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Natürlich stehen wir Ihnen gerne auch direkt telefonisch zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen, UVV-Prüfungen oder zur praktischen Umsetzung vor Ort? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen unserer Kunden.

UVV-Prüfungen sind in der Regel jährlich vorgeschrieben. Das betrifft unter anderem Krane, Hebezeuge, Tore, Leitern sowie Anschlag- und Lastaufnahmemittel. Die genauen Prüffristen ergeben sich aus den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.
Stellen wir sicherheitsrelevante Mängel fest, erhalten Sie einen Prüfbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Reparatur oder den Austausch defekter Komponenten.
Je nach Prüfumfang muss die Prüfung durch eine befähigte Person oder – bei bestimmten Erst- oder Änderungsprüfungen – durch einen von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen erfolgen. Unser Team erfüllt alle dafür nötigen Qualifikationen.
Ja, wir beschaffen Ersatzteile für nahezu alle gängigen Hersteller – schnell, zuverlässig und in geprüfter Qualität. In Einzelfällen lassen wir auch Sonderanfertigungen herstellen.
Das hängt vom Umfang der zu prüfenden Geräte ab. Ein einzelner Kran oder ein Tor kann meist innerhalb von 1–2 Stunden geprüft werden. Bei größeren Anlagen stimmen wir den zeitlichen Rahmen im Vorfeld mit Ihnen ab, um Ihren Betriebsablauf nicht zu stören.