UVV-Prüfungen
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) stellen die für jedes Unternehmen verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Wir führen die Prüfungen gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften durch:
- Krane und Hebezeuge: Prüfung zur Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen*, jährliche Prüfungen, Restlebensdauerbeurteilung von elektrisch betriebenen Hebezeugen
- Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel: jährliche Prüfungen
- Tore: jährliche Prüfungen
- Leitern und Tritte: jährliche Prüfungen
* Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen gem. BGV D6 § 25, führt ein von der Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger durch.
Vorschriften der Berufsgenossenschaften
Die geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung (UVV) finden Sie nachstehend. Wir haben hier die wichtigen Paragraphen aufgeführt:
- DGUV Vorschrift 52; Krane, Prüfung von Kranen DGUV Grundsatz 309-001
- DGUV Vorschrift 54; Winden, Hub und Zuggeräte: Prüfung
- DGUV Regel 100‑500 (vormals BGR 500): Lastaufnahmeeinrichtungen: Regelmäßige Prüfungen
- ASR A1.7 (Technische Regeln für Arbeitsstätten - Türen und Tore): Kraftbetriebene Tore: Prüfung
- DGUV Information 208-016; Leitern und Tritte: Regelmäßige Prüfungen
- DGUV Vorschrift 68; Flurförderfahrzeuge
- DGUV Grundsatz 309-003, Kranführer, DGUV Information 209-012
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